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Förderverein der 145. Oberschule Dresden e.V.

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Spenden

Sie möchten spenden und sich aktiv engagieren? 

Wir freuen uns über Ihre Mitarbeit. 

Damit unterstützen Sie die Schüler und die Schule, die auf Ihre Hilfe angewiesen sind. 

Verstehen Sie Ihre Spende wirklich als das, was sie ist: als gute Tat!  

Der Vorstand verspricht Ihnen: 

Ihre Spende kommt an! 

Wir arbeiten mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln so effizient, wie eben möglich. 

Unsere ehrenamtliche Tätigkeit sorgt dafür, dass Ihre Spende  1:1 in die Projekte des Fördervereins fließt.

Ihr Vorteil bei einer Spende:

Steuerliche Absetzbarkeit:

Spenden an gemeinnützige Vereine sind in der Regel steuerlich absetzbar, da sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. 

Der absetzbare Höchstbetrag liegt bei 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Spenden, die diesen Betrag überschreiten, können in den Folgejahren vorgetragen und ebenfalls abgesetzt werden. Zusätzlich gibt es eine Pauschale für gemeinnützige Zwecke, die ohne Spendenbescheinigung abgezogen werden kann (z.B. bei Kleinspenden bis zu einem bestimmten Betrag).

Sonderausgaben = mindern das zu versteuernde Einkommen und können die Steuerlast deutlich senken

Die Kleinspendenregelung – Spendenbescheinigung nicht benötigt

Bis zu einem Geldbetrag von 300 Euro im Jahr spricht man von einer so genannten „Kleinspendenregelung“. Der Spender benötigt hier für den Steuerabzug keine Spendenbescheinigung. Der „vereinfachte Nachweis“ genügt schon.

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