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Förderverein der 145. Oberschule Dresden e.V.

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Spenden / Hilfe

Um die Schulzeit unserer Kinder weiterhin angenehm, vielseitig und sinnvoll zu gestalten, wo die staatliche Unterstützung an ihre Grenzen stößt, bitten wir um Ihre Unterstützung…

Helfen Sie uns, unsere hochgesteckten Ziele zu erreichen, durch

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  • Ihr Engagement in unserem Verein
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Da sich der Förderverein ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen sowie aus Spenden finanziert, ist er auf elterliche Unterstützung angewiesen.

Ihr Vorteil bei einer Spende:

Steuerliche Absetzbarkeit:

Spenden an gemeinnützige Vereine sind in der Regel steuerlich absetzbar, da sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. 

Der absetzbare Höchstbetrag liegt bei 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Spenden, die diesen Betrag überschreiten, können in den Folgejahren vorgetragen und ebenfalls abgesetzt werden. Zusätzlich gibt es eine Pauschale für gemeinnützige Zwecke, die ohne Spendenbescheinigung abgezogen werden kann (z.B. bei Kleinspenden bis zu einem bestimmten Betrag).

Sonderausgaben = mindern das zu versteuernde Einkommen und können die Steuerlast deutlich senken

Die Kleinspendenregelung – Spendenbescheinigung nicht benötigt

Bis zu einem Geldbetrag von 300 Euro im Jahr spricht man von einer so genannten „Kleinspendenregelung“. Der Spender benötigt hier für den Steuerabzug keine Spendenbescheinigung. Der „vereinfachte Nachweis“ genügt schon.

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